Sie sind z.B. auf der Arbeit schwer gestürzt, haben sich beim Arbeiten mit Maschinen oder Tieren verletzt oder hatten einen Verkehrsunfall? Lesen Sie hier, was Sie beachten müssen:
Ein Arbeitsunfall sollte in jedem Fall der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft gemeldet werden. Auch wenn es anfänglich so aussieht, als sei der Unfall nicht weiter schlimm, können sich Spätfolgen ergeben.
Spätestens wenn klar ist, dass der Verletzte länger als drei Tage ausfällt, muss der Unfall der Berufsgenossenschaft gemeldet werden. Diese Meldung hat durch den Unternehmer (bzw. Arbeitgeber) zu erfolgen. Hier sind Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter behilflich.
Hinweis: Einen Arbeitsunfall darf nicht jeder Arzt behandeln. Hier muss zwingend ein Durchgangsarzt aufgesucht werden.
Die Antragstellung ist oft komplex. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen gern bei allen individuellen Fragen, begleiten Sie durch den Antrag und unterstützen dabei, die für Ihren Betrieb passende Lösung zu finden.
Ihre Ansprechpartner vor Ort:
Kreisverein Lingen: 0591 96307-25
Kreisverein Meppen: 05931 9332-111
Kreisverein Neuenhaus: 05941 608-100
Kreisverein Aschendorf: 04962 9131-200