Wenn ein Unfall, eine Krankheit oder ein anderer Notfall den Betriebsalltag lahmlegt, kann die Betriebs- und Haushaltshilfe (BHH) vieles auffangen. In solchen Situationen stellen sich aber schnell Fragen: Habe ich Anspruch? Welche Ersatzkraft ist möglich? Wie läuft das Verfahren? Genau hier unterstützen die Beraterinnen und Berater der VEL.
Die BHH hat die Aufgabe, die Einkommensgrundlagen und den landwirtschaftlichen Betrieb und/oder Haushalt aufrechtzuerhalten sowie erste Notsituationen zu überbrücken. Wenn also der Betriebsleiter oder seine Ehefrau ausfallen, muss sofort jemand einspringen. Gerade in Betrieben, auf denen Tiere gehalten werden, ist schnelles Handeln erforderlich.
Der Einsatz der BHH wird nur ab dem Meldezeitpunkt bei der SVLFG gewährt. Rückwirkende Bewilligungen gibt es nicht. Deshalb ist es wichtig, dass der betroffene Betrieb sofort aktiv wird und den Einsatz meldet bzw. die BeraterInnen der VEL kontaktiert. So lässt sich schnell klären, welche Schritte notwendig sind.
Die Ersatzkraft erledigt unaufschiebbare Tätigkeiten, um den laufenden Betrieb des landwirtschaftlichen Unternehmens zu sichern. Die Mithilfeverpflichtung von Ehegatten/Kindern wird bei dieser Entscheidung berücksichtigt.
Auch an Sonn- und Feiertagen sowie außerhalb der Sprechzeiten der Geschäftsstellen empfehlen wir zur fristgerechten Wahrung eines Anspruchs eine sofortige Antragsstellung per Mail an bhh@svlfg.de unter Angabe von Name, Adresse, Geburtsdatum und Einsatzbeginn der Ersatzkraft.
Es gibt zwei Wege:
• eine fachlich ausgebildete Kraft über den Betriebshilfsdienst, das Dorfhelferinnenwerk o. Ä.
• eine selbst organisierte Person, z.B. ein Nachbar oder eine Person aus dem Verwandten- oder Bekanntenkreis, die die alltäglichen Aufgaben des Betriebsleiters übernehmen kann
Nicht übernommen werden die Kosten, wenn die Ersatzkraft mit dem Betriebsleiter bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert ist (Neffe oder Onkel wäre möglich).
Nach Antrag wird die Erforderlichkeit des Einsatzes geprüft. Diese ist nur gegeben, wenn ohne die BHH die Aufrechterhaltung des Unternehmens gefährdet oder gar unmöglich ist. Die Erforderlichkeitsprüfung orientiert sich immer an den Umständen im individuellen Einzelfall. Im Rahmen dieser Prüfung wird geklärt, ob und in welchem zeitlichen Umfang BHH erbracht werden kann.