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Starke Nutzung des BUT von Sauenhaltern im Emsland und der Grafschaft Bentheim

Mit viel Engagement und hohem Zeitaufwand haben die Fachbehörden der Landkreise Emsland und Grafschaft Bentheim unter Mitwirkung der Landwirtschaftskammer Niedersachsen die landwirtschaftlichen Antragsteller unterstützt, die sich nun mit einer erteilten Baugenehmigung die finanzielle Förderung von Tierwohl-Baumaßnahmen sichern können. Deadline war der 31. August 2026. Die VEL hatte sich im Vorfeld dafür eingesetzt, dass hier auf Grund der hohen Bedeutung der Förderung alle Beteiligten an einem Strang ziehen, um möglichst viele Bauanträge bewilligen zu können.

 

Ohne Baugenehmigung keine Fördermittel

Landwirtschaftliche Betriebe, die wegen der so genannten Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung die Haltungsbedingungen landwirtschaftlicher Nutztiere wie u. a. Schweine, Rinder und Legehennen verbessern müssen, konnten diese Fördermittel aus dem Bundesprogramm zum Umbau der Tierhaltung (BUT) abrufen – soweit eine Baugenehmigung vorlag. Erschwerend kam hinzu, dass das zunächst auf 2030 festgelegte Programmende auf den 31. August dieses Jahres vorverlegt wurde. Somit ergab sich ein kurzes Zeitfenster für das notwendige Baugenehmigungsverfahren.

„Dies stellte eine enorme Herausforderung nicht nur für Landwirte, sondern auch für Planungsbüros, Bauämter und Fachbehörden dar. Im Landkreis Emsland betraf das über 60 Verfahren und im Landkreis Grafschaft Bentheim über 30 Verfahren, die innerhalb kürzester Zeit fristgerecht bearbeitet und bei Erfüllen aller Voraussetzungen bewilligt werden mussten. Das ist im Wesentlichen gelungen, so dass die förderwilligen Landwirte nun einen Förderantrag stellen können“, sagt der zuständige Kreisbaurat des Landkreises Emsland, Dr. Michael Kiehl. Er dankt zudem den Mitarbeitenden im zuständigen Fachbereich Hochbau für die äußerst schnelle und fachgerechte Durchführung der Verfahren.

Förderung existenziell für mehr Tierwohl

Dabei unterscheiden sich die jeweiligen Bauvorhaben sehr im Investitionsvolumen; dies kann zwischen 250.000 und fünf Millionen Euro liegen. Da eine Aufstockung der Tierbestände im Rahmen der Fördermaßnahme nicht erlaubt ist, sind keine Verbesserungen im Betriebseinkommen zu erwarten. „Ohne Förderung kein lohnender Umbau zu mehr Tierwohl. Die Förderung ist damit für die Betriebe von existenzieller Bedeutung. Daher danke ich dem Landkreis Emsland für die wichtige und effiziente Arbeit, die ein maßgebliches Signal für die Landwirtschaft in unserer Region darstellt“, sagt Georg Meiners, Präsident des Emsländischen Landvolkes.

Dennoch gehen etliche Betriebe diesen aufwendigen und teuren Weg nicht. Die gesetzlichen Veränderungen bei den Haltungsbedingungen werden deshalb einen massiven Strukturwandel bei den Ferkelerzeugern bewirken.