Viele landwirtschaftliche Betriebe sehen sich derzeit mit unerwartet hohen Nachzahlungen bei Strom und Gas konfrontiert. Die Ursachen liegen häufig nicht allein im tatsächlichen Verbrauch, sondern auch in fehlenden oder geschätzten Zählerständen sowie in Abschlägen, die nach den starken Preisbewegungen der Energiekrise 2022 und 2023 nicht mehr zur aktuellen Verbrauchssituation passen. Die Landvolk Betriebsmittel GmbH weist darauf hin, dass sich solche Nachforderungen im ungünstigen Fall über einen längeren Zeitraum aufbauen können.
Abrechnungen auf Schätzungen
Hintergrund ist unter anderem, dass Messstellenbetreiber nicht mehr in jedem Fall jährlich ablesen. Bleiben tatsächliche Zählerstände über längere Zeit aus, können Abrechnungen auf Schätzungen beruhen. Kommt es später zur Korrektur, kann daraus eine erhebliche Nachzahlung entstehen, im Extremfall auch für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren.
Smart Meter noch nicht flächendeckend im Einsatz
Eigentlich könnten digitale Messsysteme, sogenannte Smart Meter, solche Probleme künftig deutlich reduzieren. Werden Verbrauchsdaten automatisch und zuverlässig übermittelt, lassen sich Schätzungen und nachträgliche Korrekturen weitgehend vermeiden. Da der Einbau der Smart Meter vielerorts jedoch nur schleppend vorankommt, bleibt die eigenständige Kontrolle der Zählerstände vorerst ein wichtiger Baustein.
Jährliche Ablesung schafft Sicherheit
Empfohlen wird, die Strom- und Gaszähler mindestens einmal jährlich selbst abzulesen. Zusätzlich sollten Ableseaufforderungen des Energieversorgers, Netzbetreibers oder Messstellenbetreibers stets zeitnah beachtet und beantwortet werden. Die erfassten Werte sollten dokumentiert und anschließend selbstständig an die jeweils zuständige Stelle gemeldet werden. Dadurch können Abschläge realistischer eingeschätzt und bei Bedarf angepasst werden. Gleichzeitig sinkt das Risiko, erst mit der Jahresrechnung von hohen Nachforderungen überrascht zu werden. Gerade landwirtschaftliche Betriebe mit schwankenden Verbräuchen, mehreren Zählern oder höheren Energiebedarfen profitieren von einer regelmäßigen Kontrolle.
Unterstützung durch Landvolk Betriebsmittel GmbH
Die Landvolk Betriebsmittel GmbH unterstützt die Mitglieder der VEL bei Fragen zur korrekten Erfassung der Zählerstände, zur Einordnung von Abrechnungen und zur Überprüfung der Abschlagszahlungen. Die eigentliche Meldung der Zählerstände sollte jedoch selbstständig erfolgen.
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