Fast jede 2. Messstelle mit gravierenden Mängeln

Die Vereinigung des Emsländischen Landvolkes e. V. sieht sich in seiner Kritik an dem Messstellennetz zur Beurteilung der Grundwasserqualität bestärkt. Fast jede zweite Messstelle in Niedersachsen weist gravierende Mängel auf. Dieses Ergebnis hat ein Fachgutachten des Büros Hydor Consult mit Sitz in Berlin ergeben. „Die Ergebnisse sind aus unserer Sicht erschreckend und bestärken uns in unserer Kritik an dem bisherigen System“, fasst Präsident Georg Meiners zusammen. Die Ergebnisse auf Landesebene spiegeln auch die Ergebnisse aus dem Gebiet der Landkreise Emsland und der Grafschaft Bentheim wieder.

 

Das Gutachten belegt Mängel an den bautechnischen Zuständen zahlreicher Messstellen, deren gesamtes Netz wird als wenig repräsentativ eingestuft und eignet sich somit nicht zur Festlegung der sogenannten „Roten Gebiete“. „Das Emsländische Landvolk fordert eine grundlegende Überprüfung der Messstellen sowie einen Neuzuschnitt des gesamten Messnetzes und daraus resultierend eine fundierte Überarbeitung der Gebietsausweisung“, erklärt Meiners die aus dem Gutachten resultierenden Forderungen des Landvolkes. Er weist darauf hin, „die Ergebnisse des Fachgutachtes liefern uns gute Argumente für die Klage gegen die erneute Änderung der Düngeverordnung“.

 

Das Gutachten hat 41 Grundwasserkörper in Niedersachsen hinsichtlich ihres Zuschnittes mit den zugehörigen Typflächen/Teilräumen analysiert. Die Grundwasserkörper im Landkreis Emsland und dem Landkreis Grafschaft Bentheim sind dabei komplett enthalten. Es kommt zu dem Ergebnis, dass die geringe Dichte der Messstellen in den Grundwasserkörpern nicht repräsentativ ist. Die ausgewiesenen Messstellen bilden nicht die reale Landnutzung ab. Das unterirdische Fließverhalten des Grundwassers wird zudem bei der Abgrenzung der Grundwasserkörper nicht ausreichend beachtet. 648 Messstellen wurden konkret auf ihre Qualität überprüft, parallel dazu auch die auf Grundlage dieser Messstellen beruhende Zustandsbeschreibung der Grundwasserkörper nach EU-Recht. 190 der 648 überprüften Messstellen weisen gravierende Mängel auf, beispielsweise in den bautechnischen Anforderungen. An weiteren 194 Messstellen belegt das Gutachten noch geringe Mängel. In 264 Fällen ist die Dokumentation der Ausbaupläne der Messstellen für eine Bewertung unzureichend, deshalb sind belastbare Aussagen zur Nitratbelastung dieser Messstellen nicht möglich. Hydor hat dazu eine Vielzahl von Parametern entlang der Messstellen abgeprüft. Schließlich sieht das Fachgutachten nach einem Vergleich der Messstellennetze europäischer Nachbarländer und der Schweiz mit dem in Deutschland eine nachteilige Behandlung der deutschen Landwirte gegenüber den europäischen Kollegen.

 

Das von der Hydor in der Verantwortung von Dr. Stephan Hannappel erarbeitete Gutachten ist auf Initiative des Emsländischen Landvolkes in Verbund mit dem Kreislandvolkverband Cloppenburg in Auftrag gegeben worden. Insgesamt haben sich anschließend 23 Kreisverbände im Landvolk Niedersachsen, sowie der Landesverband Niedersachsen selbst angeschlossen. Es trägt den Titel „Evaluierung der Einstufung von 41 Grundwasserkörpern in den schlechten chemischen Zustand wegen Nitrat für den zweiten Bewirtschaftungsplan nach EG-WRRL in 2015 durch den NLWKN“. Die Ergebnisse wurden Umweltminister Olaf Lies und Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast bereits vorab übermittelt. Im direkten Gespräch will das Landvolk seine Kritik gegenüber den beiden Ministern, sowie dem NLWKN als zuständiger Fachbehörde gern erläutern. „Wir Landwirte stehen zu unserer Verantwortung für den Gewässerschutz“, sagt Meiners. Dazu müssten gesicherte, glaubhafte und präzise Daten vorliegen. Gerade vor der großen Bedeutung, die dem Ergebnis jeder einzelnen Messtelle bei der Festlegung der Düngeauflagen in den so genannten „roten Gebieten“ zukomme, müsse deren Aussagekraft absolut unangreifbar sein. „Die Landwirte müssen sich darauf verlassen können, dass schlechte Messstellenwerte auch valide sind“, betont der Landvolkpräsident. Dem Messnetz komme eine Schlüsselfunktion im Rahmen des Wasserschutzes zu, die daraus abgeleiteten Maßnahmen zur landwirtschaftlichen Bewirtschaftung der Flächen müssen daher sehr sorgfältig begründet sein.

 

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