Impressum

Vereinigung des Emsländischen Landvolkes e.V. (VEL)
An der Feuerwache 12
49716 Meppen

Tel.: 05931 9332-0
Fax: 05931 9332-126

E-Mail: info@landvolk-emsland.de
Web: www.landvolk-emsland.de 

Vertretungsberechtigte
Hauptgeschäftsführer der Vereinigung des Emsländischen Landvolkes e.V. ist Lambert Hurink.

Präsident der Vereinigung des Emsländischen Landvolkes e.V. ist Georg Meiners.

Sitz: Meppen
Amtsgericht Osnabrück
Vereins-Nr.: VR 120003
Die USt-IdNr.: DE117332011

Soziale Netzwerke
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Inhaltliche Verantwortung
Christine Thuinemann
Tel: 05931 9332-120
E-Mail: thuinemann@landvolk-emsland.de

Konzeption, Gestaltung & Realisation
ncn KG - Digitalagentur, Meppen


Haftungsausschluss
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Der Vereinigung des Emsländischen Landvolkes e.V. schließt demnach jegliche Haftung im oben genannten Zusammenhang aus.

Angaben zu §§ 36,37 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
Die Vereinigung des Emsländischen Landvolkes e.V. ist nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 VSBG teilzunehmen.

Externe Links
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Inhalt des Online Angebotes
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Interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Bei der internen Meldestelle haben Beschäftigte des Landvolk Niedersachsen und Personen, die im Zusammenhang damit stehen, die Möglichkeit, Meldungen über Verstöße gegen das Unionsrecht und Missstände aufmerksam zu machen. Es geht dabei im Wesentlichen um die Meldung nicht unerheblicher Rechtsverstöße (siehe § 2 HinSchG). Beachten Sie bitte, dass die Interne Meldestelle kein Anlaufpunkt für allgemeine Beschwerden ist.

Dazu zählen:
- Verstöße, die strafbewehrt sind
- Verstöße, die bußgeldbewehrt sind, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit dient oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten
- Verstöße gegen bundesrechtlich und einheitlich geltende Regelungen für Auftraggeber zum Verfahren der Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen und zum Rechtsschutz in diesen Verfahren  ab Erreichen der jeweils maßgeblichen EU-Schwellenwerte
- Verstöße, die von § 4d Absatz 1 Satz 1 des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes erfasst sind, soweit sich nicht aus § 4 Absatz 1 Satz 1 etwas anderes ergibt
- Verstöße gegen für Körperschaften und Personenhandelsgesellschaften geltende steuerliche Rechtsnormen
- Verstöße in Form von Vereinbarungen, die darauf abzielen, sich in missbräuchlicher Weise einen steuerlichen Vorteil zu verschaffen, der dem Ziel oder dem Zweck des für Körperschaften und Personenhandelsgesellschaften geltenden Steuerrechts zuwiderläuft

Durch einen Hinweis an unsere Interne Meldestelle geben Sie uns die Möglichkeit, den Sachverhalt aufzuklären und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Nach § 7 Abs. 1 HinSchG können Personen, die Hinweise auf Missstände geben wollen, sich wahlweise an eine interne oder externe Meldestelle (§19 – 31 HinSchG) wenden. Sofern intern wirksam gegen etwaige Verstöße vorgegangen werden kann, wenden Sie sich bitte vornehmlich an die Interne Meldestelle.

Für die Abgabe eines Hinweises stehen Ihnen folgende Meldekanäle der Internen Meldestelle zur Verfügung:

Über das Online-Meldeformular: meldestelle.landvolk.net

Per Post mit dem Vermerk „persönlich/vertraulich“ auf der Vorderseite des Briefumschlags an:
Landvolk Niedersachsen Landesbauernverband e.V.
Maike Körlin
Warmbüchenstr. 3
30159 Hannover

Per Telefon 0511 - 36704 820

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