Interessensvertretung
Als Vereinigung des Emsländischen Landvolkes e.V. möchten wir die Belange, politischer sowie gesellschaftlicher Natur, unserer Mitglieder in die Politik tragen. Wir setzen uns für unsere hiesige Landwirtschaft ein auf kommunaler, regionaler, Landes- und Bundesebene.
Wir diskutieren in den Landesverbänden und dem Bundesverband aktuelle Themen der Landwirtschaft und versuchen stets die Position für unsere Mitglieder vor Ort zu verbessern.
Auch der Kontakt zu den Behörden, wie z.B. der Landwirtschaftskammer, der Landkreise oder ähnlichen Institutionen, wird gepflegt. Denn nur im Dialog kann man Vieles erreichen!
Sie haben weitere Themen für uns, denen wir uns widmen müssen oder möchten zu bestimmten Themen mehr erfahren?
Ihre Ansprechpartner direkt vor Ort helfen Ihnen gerne weiter:
Aschendorf
Georg Brüning
Geschäftsführer Kreisverein Aschendorf-Hümmling
Große Straße 14
26871 Aschendorf
Meppen
Michael Feld
Geschäftsführer des Kreisvereins Meppen
An der Feuerwache 12
49716 Meppen
Lingen
Wichard Wabner
Geschäftsführer Kreisverein Lingen
Am Hundesand 12
49808 Lingen
Neuenhaus
Elfriede Werdermann
Geschäftsführerin Kreisverein Grafschaft Bentheim
Berliner Straße 2
49828 Neuenhaus
Die Beratung und Vertretung unserer Mitglieder im Umgang mit Behörden und Verbänden ergibt sich insbesondere bei
- der Erstellung von Raumordnungs-, Flächennutzungs- und Bebauungsplänen staatliche Stellen
- dem Aus- und Neubau von Straßen und Wegen, sowohl in Bezug auf Trassenführung als auch die Entschädigung
- der Verlegung von unter- und oberirdischen Leitungen in Bezug auf Trassenführung als auch Grunderwerb und die Regulierung von Schäden
- der Handhabung des Wasserschutzes in Bezug auf die Düngung
- der Ausweisung von Wasser-, Natur- und Landschaftsschutzgebieten
- die Erleichterung zum Erlangen von Baugenehmigungen für landwirtschaftliche Betriebe
Rechtliche Rahmenbedingungen für eine künftige Nutztierhaltung
Rechtsgutachten der VEL
Das Streben nach mehr Tierwohl scheitert eher an der restriktiven Genehmigungspraxis als an den Tierhaltern selbst. Die VEL hat daher die Kanzlei HSA Rechtsanwälte damit beauftragt, zu prüfen, welche Rahmenbedingungen für eine künftige Nutztierhaltung vorhanden sein müssen, damit diese im Zuge der aktuellen gesellschaftspolitischen Diskussion weiterentwickelt werden kann.
Hintergrund ist, dass zunehmend landwirtschaftliche Familienbetriebe in unserer Region einen Bauantrag stellen möchten, um die vorhandene Nutztierhaltung auf ihren Betrieben den gesteigerten Anforderungen im Bereich des Tierwohls gerecht zu werden. Dabei spielt die mögliche Erhöhung der Tierplatzzahlen eine untergeordnete Rolle.
Wenn mehr Tierwohl ein vorrangiges Ziel der Tierhaltung sein soll, müssen Investitionen für diesen Zweck per Gesetz genehmigungsrechtlichen Vorrang erhalten, ist daher die zentrale Forderung der VEL. „Es darf nicht sein, dass die vielen Initiativen für höhere Tierwohlstandards am Baurecht, dem Naturschutzrecht, dem Immissionsschutzrecht oder des Umweltverfahrensrecht scheitern“, führt Präsident Georg Meiners aus.
Für die Fortentwicklung der Haltungsbedingungen zur Steigerung des Tierwohls ist in erster Linie immer eine (Bau)-Genehmigung Voraussetzung. Egal, ob ich bestehende Gebäude entsprechend umbaue oder, wie in vielen Fällen, einen neuen Stall errichten möchte.
Der Landwirt befindet sich jedoch in dem Dilemma, dass er auf Grund der Novellierung des Baugesetzbuches im Jahr 2013 auf Grund der relativ geringen Ausstattung mit Eigentumsflächen keinen Bestandsschutz für seine bestehende Tierplatzzahlen hat, wenn er in ein neues Bauantragsverfahren geht. Diesem Risiko wollen sich natürlich viele Landwirte nicht aussetzen. Im Gutachten ist zuerst eine Analyse der derzeit geltenden Vorschriften und der Genehmigungspraxis vorgenommen worden. Hieraus lässt sich ein Handlungsbedarf ableiten. Wir haben aus unserer Sicht Handlungsempfehlungen formuliert, die dazu führen können, dass zukünftig der landwirtschaftliche Familienbetrieb in der Lage ist, eine Steigerung des Tierwohls auf seinem Betrieb umzusetzen.
Vorschläge sind unter anderem eine geringfügige Änderung im § 35 des Baugesetzbuches, Ergänzungen bei der anstehenden Novellierung der TA-Luft sowie der Bewertung der Bioaerosole. Kleine Änderungen würden bewirken, dass sich unsere landwirtschaftlichen Familienbetriebe in der Nutztierhaltung qualitativ weiter entwickeln könnten. Wir haben das vorliegende Gutachten den Landkreisen Emsland und der Grafschaft Bentheim übergeben. Ebenfalls hat diesbezüglich in Absprache mit dem Landesverband und dem Bauernverband ein Gespräch mit unserer Landwirtschaftsministerin Frau Klöckner stattgefunden und ihr wurde ebenfall ein Exemplar überreicht.
„Wir würden uns freuen, wenn die handelnden Personen in der Politik hier tätig werden und die notwendigen Anpassungen von Gesetzen, Verwaltungsvorschriften, Erlassen oder der Genehmigungspraxis umsetzen“, so Lambert Hurink.